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Die finanzielle Förderung wird an Unternehmen (Dienstgeber) vergeben. Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
Primäre Zielgruppen sind daher
Berufsbezogene Weiterbildung, Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung drei Viertel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren.
Die maximal anrechenbare Höhe der Kursgebühren wird je nach Bundesland unterschiedlich definiert, auch die Förderbedingungen können in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Landesgeschäftsstelle des AMS (Liste unten) über die für Sie gültigen Kriterien.
Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des ESF (Europäischer Sozialfonds).
Die Bewilligung durch das AMS muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) erfolgen.
Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ist in den einzelnen Förderkriterien bis auf Widerruf gültig. Die derzeitige ESF-Finanzierungsperiode dauert bis 31.12.2013.
Ansprechpartner sind die Geschäftsstellen des AMS, die Zuständigkeit richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes.
Adressen aller AMS-Geschäftsstellen unter www.ams.or.at/neu/4125.htm.
Unternehmen, die ihren angestellten MitarbeiterInnen Fortbildungen zahlen.
Weiterbildung von MitarbeiterInnen, die im Zusammenhang mit dem betrieblichem Interesse stehen.
Gefördert werden Kurse, Bücher und Lehrbehelfe (nicht aber Kosten für Verpflegung und Unterbringung).
Bundesministerium für Finanzen
Himmelpfortgasse 4-8
A-1015 Wien
www.bmf.gv.at
Kleine und mittlere Unternehmen in Wien
50% der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 5.000,00.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.
nicht rückzahlbarer Barzuschuss
Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen endet jeweils mit dem Letzten eines vollen Kalenderquartals.
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
Personal entwickeln für Europa
A-1020 Wien, Nordbahnstraße 36
Tel.: +43 1 217 48 - 218
Email: benedikt.dressel@waff.at
Internet: http://www.waff.at
Wiener Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen im Bereich interkultureller Kommunikation und Konfliktlösungsfähigkeit aus- und weiterbilden möchten.
Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG). Weiters können Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz sowie Lehrlinge gefördert werden.
Der waff fördert die Aus- und Weiterbildungskosten für Qualifizierungen von MitarbeiterInnen mit Dienstort Wien in folgenden Bereichen:
Kommunikations-, Handlungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise wie z.B.
50% der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 10.000,- pro Unternehmen.
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen Betrag von € 1.000,- erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens € 500,-).
Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. (Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.)
Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU (De-minimis Regelung).
Die rechtsgültig unterzeichnete Verpflichtungserklärung sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (inklusive Projektdatenblatt) samt den angeforderten Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), mit dem Vermerk „Personalentwicklung Interkulturelle Kompetenz” ein. Verpflichtungserklärung, Antragsformular und Richtlinie können Sie hier downloaden oder telefonisch beim waff anfordern.Die eingereichten Antragsunterlagen werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. Über die Entscheidung erhalten Sie in Folge eine schriftliche Benachrichtigung.
Wichtig: Die Antragseinreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen.
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) Unternehmensförderungen,
Nordbahnstraße 36 / Stiege 3 / 4. Stock / Zimmer 26 in A-1020 Wien