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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB) im Rahmen des ESF (Ziel 2)

Wer wird gefördert?

Die finanzielle Förderung wird an Unternehmen (Dienstgeber) vergeben. Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
Primäre Zielgruppen sind daher

  • Niedrig qualifizierte Frauen
  • ArbeitnehmerInnen ab 45
  • WiedereinsteigerInnen
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 ausschließlich im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten oder Qualifizierungsverbünden

Was wird gefördert?

Berufsbezogene Weiterbildung, Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung drei Viertel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren.

Die maximal anrechenbare Höhe der Kursgebühren wird je nach Bundesland unterschiedlich definiert, auch die Förderbedingungen können in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Landesgeschäftsstelle des AMS (Liste unten) über die für Sie gültigen Kriterien.

Voraussetzungen

  • Vorlage eines Bildungsplanes durch das Unternehmen in Abstimmung mit den ArbeitnehmerInnen
  • Die Begünstigten müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder in Elternkarenz befinden
  • Arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des ESF (Europäischer Sozialfonds).

Wichtige Termine

Die Bewilligung durch das AMS muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) erfolgen.

Gültigkeit der Förderung

Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ist in den einzelnen Förderkriterien bis auf Widerruf gültig. Die derzeitige ESF-Finanzierungsperiode dauert bis 31.12.2013.

Vorgehensweise

  • Auswahl einer Weiterbildungsmaßnahme durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen
  • Kontaktaufnahme des Unternehmens mit dem AMS

Förderungsträger/Ansprechpartner

Ansprechpartner sind die Geschäftsstellen des AMS, die Zuständigkeit richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes.

Adressen aller AMS-Geschäftsstellen unter www.ams.or.at/neu/4125.htm.

  • Kontakt Landesgeschäftsstelle NÖ: Martin Uitz,
    Tel.: +43 1 53 136 - 607
  • Kontakt Landesgeschäftsstelle Wien: Dr. Doris Choma, Tel.: +43 1 87 871 - 50 722

Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Arbeitgeber:

  • AMS
  • Politische Parteien
  • radikale Vereine
  • Bund, Länder
  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände und
  • sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts

Ausgeschlossen ist auch die Förderung folgender ArbeitnehmerInnen:

  • UnternehmenseigentümerInnen
  • GeschäftsführerInnen
  • Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
  • ArbeitnehmerInnen in unkündbarem Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
  • ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen ihrer Ausfallstunden qualifiziert werden und hierfür eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten
  • Lehrlinge

Bildungsfreibetrag für Unternehmen

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die ihren angestellten MitarbeiterInnen Fortbildungen zahlen.

Was wird gefördert?

Weiterbildung von MitarbeiterInnen, die im Zusammenhang mit dem betrieblichem Interesse stehen.

Gefördert werden Kurse, Bücher und Lehrbehelfe (nicht aber Kosten für Verpflegung und Unterbringung).

Wie hoch ist die Förderung?

  • 20% der Kosten;
  • im Rahmen einer Bildungsprämie in der Höhe von 6%

Voraussetzungen

  • Vorlegen eines Beleges, laut dem der Arbeitgeber Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen bei einer externen Bildungseinrichtung bezahlt hat
  • oder Vorlegen eines Beleges für Fortbildung durch ein betriebseigenes Schulungszentrum (z.B. Gastvortragende) – hier gibt es Obergrenzen, vollständige Einnahmen- Ausgabenrechnung (bei Pauschalierung kann der BFB nicht geltend gemacht werden)

Förderungsträger/Ansprechpartner

Bundesministerium für Finanzen
Himmelpfortgasse 4-8
A-1015 Wien
www.bmf.gv.at

WAFF: Personalentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - Personalentwicklung im Bereich Soft Skills

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen in Wien

Was wird in welcher Höhe gefördert?

50% der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 5.000,00.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.

Voraussetzungen

  • Vorliegen eines Personalentwicklungskonzeptes, eines Aus- und Weiterbildungskonzeptes oder die Durchführung von individuellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen.
  • Gefördert werden die Aus- und Weiterbildungskosten für Personen, die in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG), Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz und Lehrlinge.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU („de-minimis” Regelung).
  • Aus- und Weiterbildungskosten ausschließlich für Personen mit Dienstort Wien
  • Die Einreichung muss zu Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme erfolgen

Förderart

nicht rückzahlbarer Barzuschuss

Wichtige Termine

Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen endet jeweils mit dem Letzten eines vollen Kalenderquartals.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
Personal entwickeln für Europa
A-1020 Wien, Nordbahnstraße 36
Tel.: +43 1 217 48 - 218
Email: benedikt.dressel@waff.at
Internet: http://www.waff.at

WAFF: Personalentwicklung im Bereich Interkulturelle Kompetenz

Wer wird gefördert?

Wiener Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen im Bereich interkultureller Kommunikation und Konfliktlösungsfähigkeit aus- und weiterbilden möchten.

Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG). Weiters können Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz sowie Lehrlinge gefördert werden. 

Was wird gefördert?

Der waff fördert die Aus- und Weiterbildungskosten für Qualifizierungen von MitarbeiterInnen mit Dienstort Wien in folgenden Bereichen:

Kommunikations-, Handlungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise wie z.B.

  • Interkulturelle Kommunikationsfähigkeit (z.B. Sprachkurse)
  • Interkulturelles Management sowie Konfliktmanagement
  • Führung und Motivation im interkulturellen Kontext

Wie hoch ist die Förderung?

50% der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 10.000,- pro Unternehmen.
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen Betrag von € 1.000,- erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens € 500,-).

Voraussetzungen

Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. (Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.)

Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU (De-minimis Regelung).

So reichen Sie ein

Die rechtsgültig unterzeichnete Verpflichtungserklärung sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (inklusive Projektdatenblatt) samt den angeforderten Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), mit dem Vermerk „Personalentwicklung Interkulturelle Kompetenz” ein. Verpflichtungserklärung, Antragsformular und Richtlinie können Sie hier downloaden oder telefonisch beim waff anfordern.Die eingereichten Antragsunterlagen werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. Über die Entscheidung erhalten Sie in Folge eine schriftliche Benachrichtigung.

Wichtig: Die Antragseinreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen.

Förderungsträger/Ansprechpartner

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) Unternehmensförderungen,
Nordbahnstraße 36 / Stiege 3 / 4. Stock / Zimmer 26 in A-1020 Wien

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